FAQ

Hinweis: Diese FAQs dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze können sich ändern - bitte kontaktieren Sie uns für aktuelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung.

 

FAQ Arbeitgeber

Welche steuerlichen Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber?

Sie müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehalten, elektronisch anmelden und an das Finanzamt abführen.

Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren für Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber ruft elektronisch die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer ab. Änderungen (z. B. Steuerklasse) werden automatisch berücksichtigt.

Was gilt bei mehreren Lohnabrechnungen unter verschiedenen Personalnummern?

Die Lohnsteuer ist einheitlich für alle Bezüge eines Arbeitnehmers zu erheben – es darf nur ein Dienstverhältnis gerechnet werden.

Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen sind möglich?

Zuschüsse für Fahrtkarten, Gesundheitsleistungen oder Kinderbetreuung können steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Wie ist die Inflationsausgleichsprämie steuerlich zu behandeln?

Die Prämie ist steuerfrei, muss aber im Lohnkonto dokumentiert werden. Arbeitgeber tragen keine Prüfpflicht für Angemessenheit.

Was muss ich bei der Lohnsteuer-Anmeldung beachten?

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELSTER bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums.

Wann muss ich eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?

Am Jahresende oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer bereitstellen.

Was passiert bei Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer?

Sie als Arbeitgeber haften für fehlerhafte oder unterlassene Abführung. Das kann zu Nachforderungen, Zinsen oder Bußgeldern führen.

Wie werden Sonderzahlungen (Weihnachts- / Urlaubsgeld) besteuert?

Sonderzahlungen werden teilweise gesondert besteuert (z. B. nach dem sogenannten Jahressechstel-Verfahren).

Wie handhabe ich Änderungen bei Steuerklasse oder Freibeträgen während des Jahres?

Sie erhalten automatisch neue ELStAM und müssen Änderungen zeitnah berücksichtigen – z. B. bei Heirat oder Kinderfreibetrag.

FAQ Arbeitnehmer

Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

In vielen Fällen ja — z. B. bei mehreren Arbeitgebern, Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) über 410 €, oder bei beantragter Lohnsteuer-Ermäßigung.
→ Bei Nichtpflicht lohnt sich oft trotzdem eine freiwillige Erklärung zur Rückerstattung.

Welche Werbungskosten kann ich geltend machen?

Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (wenn Voraussetzungen erfüllt).

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.230 € (Stand 2025). Liegen die tatsächlichen Werbungskosten höher, kann man sie statt des Pauschbetrags ansetzen.

Was ist die Vorsorgepauschale und wie wird sie berücksichtigt?

Die Vorsorgepauschale berücksichtigt Beiträge zur sozialen Absicherung (z. B. Renten-, Krankenversicherung) pauschal bei der Steuerberechnung.

Wann sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei?

Der Grundfreibetrag, Sonderausgaben- und Freibeträge können Teile des Einkommens steuerfrei lassen. Außerdem gibt es steuerfreie Arbeitgeberleistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie wirkt sich Lohnsteuer-Kürzung bei Wechsel der Steuerklasse aus?

Wenn Sie z. B. von Steuerklasse V in III wechseln, kann Ihr Nettolohn steigen. Änderungen müssen über das Finanzamt gemeldet werden.

Was passiert, wenn ich Nebeneinkünfte habe?

Nebeneinkünfte (z. B. aus Vermietung, Gewerbe, Kapitalanlagen) müssen oft in der Steuererklärung angegeben werden. Gibt es bestimmte Höchstgrenzen, ab denen sie steuerpflichtig sind.

Kann ich Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Ja — wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es gelten strenge Voraussetzungen und Obergrenzen.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Die reguläre Abgabefrist liegt meist am 31. Juli des Folgejahres (bei Beauftragung eines Steuerberaters oft später). Verspätungen können Strafzuschläge nach sich ziehen.

Wie kann ich Steuererstattung erhalten?

Nach Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob Sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben. Eine positive Abweichung wird erstattet (meist per Banküberweisung).

Ärzte

Welche Steuern muss ich als niedergelassener Arzt zahlen?

Als niedergelassener Arzt zahlen Sie in der Regel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Ihren Praxisgewinn. Wenn Sie Ihre Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft ausüben, wird der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter verteilt. Eine Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, solange Sie ausschließlich freiberuflich tätig sind. Sobald jedoch gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Verkauf von medizinischen Produkten) überwiegen, kann Gewerbesteuerpflicht entstehen. Außerdem müssen Sie Umsatzsteuer abführen, wenn Sie nicht ausschließlich steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG erbringen.

Bin ich als Arzt umsatzsteuerpflichtig?

Heilbehandlungen, die der medizinischen Versorgung dienen, sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Dazu zählen ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Behandlung oder Vorsorge von Krankheiten dienen. Umsatzsteuerpflichtig können jedoch Leistungen sein, die nicht medizinisch indiziert sind - z. B. ästhetische Eingriffe, Gesundheits-Checks oder Gutachten auf Wunsch des Patienten. Auch der Verkauf von Produkten (z. B. Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln) unterliegt der Umsatzsteuer. Ärzte sollten deshalb ihre Leistungen klar trennen und regelmäßig mit dem Steuerberater prüfen, welche Umsätze steuerfrei und welche steuerpflichtig sind.

Wie funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Ärzte?

Freiberuflich tätige Ärzte sind in der Regel nicht buchführungspflichtig nach § 141 AO und können ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Dabei werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres gegenübergestellt. Wichtige Positionen sind Honorare, Praxismaterial, Mieten, Gehälter und Abschreibungen für medizinische Geräte. Die EÜR ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung und muss jährlich mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Nur wenn der Arzt zusätzlich ein Handelsgewerbe betreibt oder freiwillig Bücher führen möchte, kann eine Buchführungspflicht entstehen. Eine korrekte Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben ist für die Finanzbuchhaltung und Steueroptimierung entscheidend.

Welche Betriebsausgaben kann ich als Arzt absetzen?

Ärzte können zahlreiche beruflich bedingte Kosten steuerlich geltend machen, darunter Praxisraummiete, Gehälter für medizinisches Personal, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Praxissoftware, Versicherungen sowie Anschaffung und Wartung medizinischer Geräte. Auch die betriebliche Altersvorsorge und Beiträge zu Berufsverbänden zählen zu den absetzbaren Aufwendungen. Privat veranlasste Ausgaben, etwa für Familienmitglieder, dürfen jedoch nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Kosten, insbesondere bei gemischt genutzten Fahrzeugen oder Räumen. Eine strukturierte Belegorganisation erleichtert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wann wird ein Arzt gewerbesteuerpflichtig?

Ein Arzt wird gewerbesteuerpflichtig, wenn seine Tätigkeit nicht mehr als „freiberuflich" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 18 EStG) gilt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die ärztliche Leitung fehlt, nichtärztliches Personal eigenverantwortlich tätig ist oder gewerbliche Tätigkeiten - etwa der Verkauf von Produkten - im Vordergrund stehen. Auch Laborgemeinschaften oder medizinische Versorgungszentren (MVZ) können teilweise gewerblich eingestuft werden. Die Folge ist die Pflicht zur Gewerbesteuer und ggf. doppelten Buchführung. Eine regelmäßige steuerliche Überprüfung schützt vor ungewollter Umqualifizierung.

Wie werden ärztliche Gemeinschaftspraxen steuerlich behandelt?

Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) gelten steuerlich als Mitunternehmerschaften. Die Praxis erzielt gemeinsame Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die anteilig den Gesellschaftern zugerechnet werden. Wichtig ist, dass alle Partner ärztlich tätig und an der Berufsausübung beteiligt sind. Andernfalls kann die gesamte Praxis als gewerblich gelten („Infektionsgefahr der Gewerblichkeit"). Die Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Eine exakte vertragliche Gestaltung ist essenziell, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Zur Steueroptimierung können Ärzte verschiedene Maßnahmen nutzen: Investitionen in medizinische Geräte oder Praxisumbauten, Bildung von Rücklagen, Nutzung von Sonderabschreibungen oder steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Mitarbeiter. Auch die Gründung einer Ärzte-GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder einer GmbH kann steuerliche Vorteile bringen, je nach Umsatz und Haftungsrisiko. Durch frühzeitige steuerliche Planung lassen sich Gewinne gleichmäßiger verteilen und Liquidität sichern. Eine individuelle Beratung hilft, Steuervorteile optimal zu nutzen und Fehler bei der Abschreibung oder Umsatzsteuer zu vermeiden.

Lohnt sich eine GmbH für Ärzte steuerlich?

Eine Ärzte-GmbH kann sich lohnen, wenn hohe Gewinne erzielt werden oder mehrere Ärzte in einer Praxis zusammenarbeiten. Der Vorteil liegt in der Haftungsbeschränkung und der festen Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Gewerbesteuer, die oft niedriger ist als der persönliche Einkommensteuersatz. Allerdings unterliegt eine GmbH der doppelten Besteuerung: Gewinne auf Gesellschaftsebene und Ausschüttungen auf Gesellschafterebene. Diese kann jedoch durch das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig bei mindestens 25 % Beteiligung oder Geschäftsführertätigkeit) gemildert werden. Zudem besteht Buchführungspflicht und höherer Verwaltungsaufwand. Für größere Praxen oder MVZ kann die GmbH-Struktur steuerlich und organisatorisch sinnvoll sein - für Einzelpraxen meist weniger.

Wie werden ärztliche Fortbildungskosten steuerlich behandelt?

Fortbildungskosten sind für Ärzte in der Regel voll abzugsfähig, sofern sie der Erhaltung und Aktualisierung beruflicher Kenntnisse dienen. Dazu zählen Kongresse, Seminare, Fachliteratur und Reisekosten zu Fortbildungsveranstaltungen. Nicht abziehbar sind Kosten für private Interessen, etwa Wellnessreisen oder Freizeitseminare. Bei gemischten Veranstaltungen (z. B. Kongress im Ausland) sollte die berufliche Veranlassung eindeutig dokumentiert werden. Eine ordentliche Rechnung mit Teilnehmernamen und Themenangabe erleichtert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wie werden ärztliche Kooperationen (MVZ, Praxisgemeinschaft) steuerlich beurteilt?

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxisgemeinschaften sind steuerlich unterschiedlich zu bewerten. In einer Praxisgemeinschaft bleiben die Ärzte jeweils selbständig - jeder versteuert seinen eigenen Gewinn. In einem MVZ hingegen erfolgt die Besteuerung zentral, häufig in der Rechtsform einer GmbH. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten weiterhin freiberuflich ausgeübt werden, um die Gewerbesteuerfreiheit zu erhalten. Bei gemischten Tätigkeiten oder fehlender ärztlicher Leitung kann die Finanzverwaltung eine gewerbliche Einstufung vornehmen. Eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Strukturierung ist daher unerlässlich.

E-Commerce

Welche Steuern fallen im E-Commerce an?

Onlinehändler unterliegen grundsätzlich der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer sowie bei gewerblicher Tätigkeit der Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften, während Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer zahlen. Hinzu kommt die Umsatzsteuer auf Verkäufe - abhängig davon, ob Kunden in Deutschland, der EU oder Drittstaaten sitzen. Die korrekte Steuererfassung im Onlinehandel ist komplex, insbesondere bei internationalen Verkäufen oder Plattformnutzung (z. B. Amazon, eBay, Etsy). Eine saubere Buchführung mit getrennten Steuersätzen und länderspezifischer Dokumentation ist unerlässlich, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

Wann muss ich mich im One-Stop-Shop (OSS) registrieren?

Der OSS (One-Stop-Shop) gilt für Onlinehändler, die Waren an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufen. Sobald der gesamte EU-weite Umsatz (über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg, nicht pro Land) 10.000 € pro Jahr übersteigt, müssen die ausländischen Umsätze im Bestimmungsland versteuert werden. Statt sich in jedem Land einzeln anzumelden, können Händler den OSS über das Bundeszentralamt für Steuern nutzen. Darüber werden alle EU-Umsätze zentral gemeldet und die Umsatzsteuer abgeführt. Wichtig ist, dass der OSS nur für B2C-Umsätze gilt. Für Verkäufe an Unternehmen (B2B) bleibt das Reverse-Charge-Verfahren relevant. Der OSS gilt nicht für den Import aus Drittländern (z. B. China über AliExpress oder Temu).

Wie funktioniert die Umsatzsteuer im Onlinehandel?

Im E-Commerce ist die Umsatzsteuer besonders komplex, da sie vom Sitz des Kunden abhängt. Verkäufe an deutsche Privatkunden unterliegen der deutschen Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %), an EU-Kunden gelten die Umsatzsteuersätze des Ziellandes (bei Nutzung des OSS). Lieferungen außerhalb der EU sind meist umsatzsteuerfrei, müssen aber nachweisbar exportiert werden. Beim Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay übernimmt häufig die Plattform die Umsatzsteuererklärung in bestimmten Ländern (sogenannte "deemed supplier"-Regelung). Eine fehlerfreie Abwicklung ist wichtig, da Steuerbehörden zunehmend automatisiert prüfen.

Welche Buchführungspflichten gelten für Onlinehändler?

Onlinehändler sind zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Kleinere Betriebe dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, sobald jedoch bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden, ist die doppelte Buchführung Pflicht. Alle Transaktionen, Gebühren, Versandkosten und Retouren müssen vollständig erfasst werden. Bei Plattformverkäufen sind Abrechnungen und Zahlungsberichte wichtige Belege. Zudem müssen Rechnungen GoBD-konform gespeichert werden. Eine automatisierte Buchhaltungslösung mit Schnittstellen zu Shop-Systemen (z. B. Shopify, WooCommerce, Amazon) erleichtert die Steuererklärung erheblich.

Wie werden Retouren und Gutschriften steuerlich behandelt?

Retouren und Gutschriften mindern nachträglich die Umsatzsteuer und den Gewinn. Wird eine Ware zurückgesendet, muss die ursprüngliche Rechnung korrigiert oder eine Gutschrift erstellt werden. Die Umsatzsteuer darf erst berichtigt werden, wenn die Rückzahlung tatsächlich erfolgt ist. Wichtig ist, dass jede Rückbuchung eindeutig mit der ursprünglichen Rechnung verknüpft ist. Onlinehändler sollten automatisierte Prozesse für Rückerstattungen nutzen, um steuerlich korrekte Belege zu erzeugen. Unvollständige Rückabwicklungen können sonst zu Differenzen bei der Umsatzsteuer führen.

Wann bin ich als Amazon- oder eBay-Händler umsatzsteuerpflichtig?

Jeder gewerbliche Verkäufer ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sobald er regelmäßig Waren verkauft. Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy sind seit 2023/2024 verstärkt zur Meldung relevanter Umsätze an die Finanzverwaltung verpflichtet (DAC7-Richtlinie). Die Umsatzsteuerpflicht gilt auch für ausländische Händler mit Lager in Deutschland. Wird die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) genutzt, entfällt die Umsatzsteuererhebung, allerdings auch der Vorsteuerabzug. Amazon-Händler, die FBA (Fulfillment by Amazon) nutzen, müssen besondere Regelungen beachten, da Lagerung und Versand oft grenzüberschreitend erfolgen. Seit 2024 müssen Plattformen alle Verkäuferdaten elektronisch an die Finanzverwaltung melden (§ 22g UStG).

Was gilt steuerlich beim Dropshipping?

Beim Dropshipping verkauft der Händler Waren, die direkt vom Lieferanten an den Kunden versendet werden. Steuerlich ist entscheidend, wo der Lieferant sitzt und wohin geliefert wird. Bei innergemeinschaftlichen Lieferketten (EU) kann es zu sogenannten Reihengeschäften kommen, bei denen nur eine Lieferung steuerfrei bleibt. Bei Drittlandslieferanten (z. B. China) entstehen oft Einfuhrumsatzsteuerpflichten. Dropshipping erfordert daher eine besonders sorgfältige Umsatzsteuerbewertung. Eine falsche Einordnung kann zu doppelter Besteuerung oder Bußgeldern führen.

Welche Steuervorteile gibt es für Onlinehändler?

Onlinehändler können steuerlich profitieren, wenn sie Investitionen und Ausgaben optimal nutzen. Dazu gehören Abschreibungen auf IT, Lagerausstattung, Verpackungsmaschinen, Marketingkosten oder Software. Auch Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) oder Sonderabschreibungen sind möglich. Wer internationale Umsätze tätigt, kann durch kluge Standortwahl oder Holdingstrukturen steuerliche Vorteile erzielen. Zudem lassen sich Personalkosten, Fortbildungen und externe Dienstleistungen absetzen. Eine vorausschauende Steuerplanung ist im E-Commerce entscheidend, um Liquidität zu sichern und Wachstum steuerlich effizient zu gestalten.

Was passiert, wenn ich Waren aus dem Ausland importiere?

Beim Import aus Nicht-EU-Staaten fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, die in der Regel als Vorsteuer abziehbar ist. Zusätzlich können Zollabgaben fällig werden, abhängig vom Warenwert und der Zolltarifnummer. Händler sollten sicherstellen, dass die Zollanmeldung korrekt erfolgt und alle Importnachweise vorliegen. Fehlen Belege, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern. Bei EU-Importen gilt das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Empfänger die Umsatzsteuer selbst schuldet. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater und ggf. einem Zollagenten ist hier ratsam.

Wie kann ich meine Steuerlast im E-Commerce senken?

Eine clevere Steuerstrategie im Onlinehandel kombiniert betriebliche Investitionen, optimale Rechtsformwahl und effiziente Gewinnverwendung. Durch Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen können Gewinne zeitlich verschoben werden. Auch die Nutzung des OSS-Systems oder einer Holding-Struktur kann steuerliche Vorteile bringen, besonders bei internationalen Verkäufen. Zudem hilft eine saubere Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben, unnötige Steuerlast zu vermeiden. Regelmäßige steuerliche Beratung und digitale Buchhaltungslösungen sind die beste Grundlage, um Steuern legal zu minimieren und Skalierungsspielräume zu schaffen.

GmbH

Welche Steuerarten fallen bei einer GmbH an?

Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % auf den zu versteuernden Gewinn zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer). Zusätzlich muss sie Gewerbesteuer zahlen, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt - in der Regel zwischen 10 % und 20 %. Außerdem fällt Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen an, wenn keine Befreiung vorliegt. Bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter kommt die Kapitalertragsteuer hinzu. Zusammengenommen ergibt sich für die GmbH eine effektive Gesamtsteuerbelastung von rund 30 %. Durch gezielte Steuerplanung lassen sich legale Optimierungsmöglichkeiten nutzen.

Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung einer GmbH?

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (0,825 % auf den Gewinn) und Gewerbesteuer zusammen. Je nach Standort und Hebesatz beträgt sie in Deutschland im Durchschnitt etwa 22 % bis 33 %. Beispiel bei einem Hebesatz von 400 %: Bei einem Gewinn von 100.000 € verbleiben nach Steuern rund 70.000 € in der Gesellschaft (29,825 % Gesamtbelastung). Bei höheren Hebesätzen kann die Belastung deutlich steigen. Erst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Diese beträgt in der Regel 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Durch geschickte Gewinnverwendung - etwa Thesaurierung oder Holdingstrukturen - lässt sich die Gesamtbelastung steuern. Eine genaue Berechnung hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.

Wann lohnt sich die Rechtsform GmbH für mein Unternehmen?

Eine GmbH lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre persönliche Haftung beschränken möchten oder regelmäßig höhere Gewinne erzielen. Während Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ihr Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuern (bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag), bietet die GmbH eine feste Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Gewerbesteuer. Das kann ab bestimmten Gewinnhöhen steuerliche Vorteile bringen. Zudem wirkt die GmbH im Geschäftsverkehr professioneller und erleichtert Beteiligungen oder Nachfolgelösungen. Auf der anderen Seite steigen Verwaltungsaufwand und Buchführungspflichten. Ob sich die GmbH im Einzelfall lohnt, hängt von Branche, Ertrag und Zukunftsplanung ab - eine steuerliche Beratung ist hier empfehlenswert.

Welche Pflichten habe ich als Geschäftsführer einer GmbH?

Der Geschäftsführer trägt die steuerliche Gesamtverantwortung der GmbH. Dazu gehört die ordnungsgemäße Buchführung, Abgabe von Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) sowie die pünktliche Zahlung von Lohn- und Kapitalertragsteuer. Verstöße können persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen (§ 69 AO). Außerdem muss er dafür sorgen, dass Bilanzen korrekt erstellt und offengelegt werden. Auch die Pflicht zur Liquiditätsplanung und zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung liegt beim Geschäftsführer. Steuerlich gilt: Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater hilft, Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

Wie wirkt sich eine Gewinnausschüttung an Gesellschafter aus?

Gewinne, die eine GmbH an ihre Gesellschafter ausschüttet, werden zunächst auf Gesellschaftsebene mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die Ausschüttung selbst unterliegt dann beim Gesellschafter der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Alternativ kann die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren erfolgen, wenn der Gesellschafter zu mindestens 25 % beteiligt ist oder als Geschäftsführer tätig ist. In diesem Fall sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig, was bei hohen persönlichen Steuersätzen günstiger sein kann. Wichtig ist, dass die Gewinnausschüttung ordnungsgemäß beschlossen und dokumentiert wird, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.

Kann ich Verluste einer GmbH steuerlich nutzen?

Ja, Verluste einer GmbH können steuerlich berücksichtigt werden. Sie dürfen nach § 10d EStG analog (§ 8 Abs. 1 KStG) als Verlustvortrag oder Verlustrücktrag genutzt werden. Ein Verlustrücktrag ist aktuell bis zu einer Million Euro möglich (bitte beachten Sie temporäre gesetzliche Anpassungen), ein Vortrag zeitlich unbegrenzt. Die Verrechnung erfolgt mit zukünftigen Gewinnen und senkt so die Steuerlast der kommenden Jahre. Zu beachten ist allerdings, dass bei wesentlichen Anteilsveränderungen (z. B. Gesellschafterwechsel über 50 %) die Verlustvorträge ganz oder teilweise entfallen können (§ 8c KStG). Eine kontinuierliche steuerliche Planung sichert, dass Verluste optimal genutzt werden.

Was muss ich bei der Gründung einer GmbH steuerlich beachten?

Bei der Gründung einer GmbH ist eine Mindeststammeinlage von 25.000 € erforderlich, wovon die Hälfte eingezahlt werden muss. Steuerlich wichtig sind die Anmeldung beim Finanzamt, die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung und die rechtzeitige Beantragung der Steuernummer. Schon in der Gründungsphase sollte geprüft werden, ob die GmbH umsatzsteuerpflichtig ist und welche Gewerbesteuer-Hebesätze gelten. Gründer sollten außerdem beachten, dass Gründungskosten nur teilweise absetzbar sind. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, die Struktur optimal zu gestalten und spätere Korrekturen zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat die Gewerbesteuer auf die GmbH?

Die Gewerbesteuer ist für jede GmbH verpflichtend, da sie per Gesetz als Gewerbebetrieb gilt. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, der zwischen 200 % und über 500 % liegen kann. Im Durchschnitt ergibt sich eine Belastung von etwa 12 % bis 17 % des Gewinns. Im Gegensatz zu Einzelunternehmern und Personengesellschaften kann die GmbH die Gewerbesteuer nicht auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen (bei Personengesellschaften ist eine Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG möglich). Sie ist damit eine echte Zusatzbelastung für Kapitalgesellschaften. Durch die Wahl eines Standorts mit günstigem Hebesatz oder einer Holdingstruktur lassen sich die Auswirkungen jedoch verringern.

Dürfen Geschäftsführergehälter steuerlich abgesetzt werden?

Ja, Geschäftsführergehälter gelten als Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Wichtig ist jedoch, dass das Gehalt angemessen ist - es darf nicht im Missverhältnis zur Leistung oder zur Ertragslage stehen. Ist das Gehalt zu hoch, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, die nachversteuert werden muss. Neben dem Festgehalt sind auch Tantiemen oder Bonuszahlungen möglich, sofern sie vertraglich geregelt sind. Eine schriftliche, fremdübliche Vereinbarung schützt vor späteren steuerlichen Risiken.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Holding-GmbH?

Eine Holdingstruktur kann erhebliche Steuervorteile bringen. Gewinne aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften sind zu 95 % steuerfrei, Dividenden zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit (§ 8b KStG). Dadurch lassen sich Gewinne innerhalb des Unternehmensverbunds nahezu steuerfrei reinvestieren. Gleichzeitig bietet die Holding Haftungsschutz und Flexibilität bei Unternehmensverkäufen oder Nachfolgelösungen. Allerdings steigen Verwaltungskosten und rechtliche Anforderungen. Eine Holding lohnt sich meist ab einem bestimmten Umsatz- oder Gewinnvolumen - eine gründliche steuerliche Planung ist hier entscheidend.

Handwerker

Welche Steuern muss ein Handwerksbetrieb zahlen?

Ein Handwerksbetrieb unterliegt in der Regel der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften) bzw. Körperschaftsteuer (bei GmbHs), der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Hinzu kommen ggf. Lohnsteuerabführungen für Mitarbeiter. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, meist zwischen 12 % und 20 %. Auch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ist Pflicht, es sei denn, der Betrieb nutzt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Handwerksbetriebe sollten regelmäßig prüfen, ob Investitionen oder Abschreibungen steuerlich optimal genutzt werden.

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung für Handwerker?

Die Kleinunternehmerregelung greift seit 2025, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Stand: geplante Anpassung nach Wachstumschancengesetz, noch nicht endgültig beschlossen). Dann muss keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden. Der Handwerker darf in diesem Fall auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Regelung kann sinnvoll sein für kleine Betriebe oder Existenzgründer, schränkt aber die Zusammenarbeit mit gewerblichen Kunden ein. Wird die Umsatzgrenze überschritten, ist ab dem Folgejahr Umsatzsteuerpflicht gegeben. Eine steuerliche Beratung hilft, die Vor- und Nachteile individuell abzuwägen.

Welche Betriebsausgaben kann ein Handwerker steuerlich absetzen?

Handwerker können nahezu alle betrieblich bedingten Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen: Materialkosten, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeugkosten, Miete, Energie, Fachliteratur, Versicherungen sowie Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter. Auch Fortbildungskosten, Arbeitskleidung und Beiträge zu Innungen oder Berufsverbänden sind steuerlich absetzbar. Bei gemischter Nutzung, etwa beim Firmenwagen oder Homeoffice, ist eine Aufteilung in betriebliche und private Nutzung nötig. Eine korrekte Buchführung und Belegsammlung ist entscheidend, um steuerliche Abzüge sicher geltend zu machen.

Was bedeutet die Handwerkerregelung für Privatkunden (Haushaltsnahe Dienstleistungen)?

Privatkunden können Arbeitskosten von Handwerkern nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Wichtig: Materialkosten sind nicht begünstigt. Die Rechnung muss unbar bezahlt und separat ausgewiesen sein. Für Handwerksbetriebe ist diese Regelung ein Verkaufsargument, da sie Kunden einen echten Steuerbonus bietet. Eine klare Rechnungsgestaltung mit ausgewiesenem Lohnanteil ist dafür zwingend erforderlich.

Wann wird ein Handwerksbetrieb gewerbesteuerpflichtig?

Jeder Handwerksbetrieb gilt als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (§ 2 GewStG) und ist somit grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 €. Erst Gewinne oberhalb dieser Grenze werden mit Gewerbesteuer belastet. Die gezahlte Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden (§ 35 EStG), was die tatsächliche Belastung reduziert. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind immer gewerbesteuerpflichtig, ohne Freibetrag und ohne Anrechnungsmöglichkeit. Eine genaue Gewinnermittlung ist daher essenziell, um den Steuerfreibetrag optimal zu nutzen.

Welche Aufzeichnungspflichten gelten für Handwerker?

Handwerksbetriebe müssen Einnahmen, Ausgaben und Lagerbestände nachvollziehbar dokumentieren. Kleinere Betriebe dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen, während Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Barzahlungen sind ordnungsgemäß zu erfassen, und elektronische Kassen müssen GoBD-konform arbeiten. Rechnungen müssen 10 Jahre, Angebote und Kalkulationen mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Eine saubere Buchführung schützt bei Betriebsprüfungen und hilft, steuerliche Risiken zu vermeiden.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer im Handwerk?

Handwerker müssen in der Regel Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) auf ihre Leistungen berechnen und monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Vorsteuerbeträge aus betrieblichen Einkäufen können sie abziehen. Besondere Regeln gelten bei Bauleistungen (§ 13b UStG, Reverse-Charge-Verfahren): Hier schuldet unter Umständen der Auftraggeber die Umsatzsteuer. Auch bei Anzahlungen muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Fehler in der Umsatzsteuer können teuer werden - regelmäßige Kontrolle durch den Steuerberater lohnt sich.

Welche Abschreibungen sind für Handwerksbetriebe möglich?

Betriebs- und Investitionsgüter wie Werkzeuge, Fahrzeuge oder Maschinen können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 952 € brutto (800 € netto) dürfen sofort abgeschrieben werden. Alternativ können Güter bis 5.000 € netto in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden (Sammelpostenabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG (sog. Poolabschreibung)). Für größere Anschaffungen gilt die AfA über die Nutzungsdauer. Zusätzlich können Handwerksbetriebe Sonderabschreibungen nach § 7g EStG oder Investitionsabzugsbeträge nutzen, um die Steuerlast zu senken. Diese Maßnahmen helfen, Liquidität zu sichern und steuerliche Gestaltungsspielräume auszuschöpfen.

Welche Steuervorteile haben Handwerker bei Investitionen?

Handwerksbetriebe können Investitionsabzugsbeträge bilden, bevor sie größere Anschaffungen tätigen. Bis zu 50 % der geplanten Investition (maximal 200.000 € jährlich) dürfen vorab gewinnmindernd angesetzt werden. Wird die Investition innerhalb von drei Jahren umgesetzt, wird der Betrag verrechnet. Auch Sonderabschreibungen bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren für neue Maschinen oder Fahrzeuge sind möglich. Diese Maßnahmen sind besonders sinnvoll, um schwankende Gewinne auszugleichen und Steuern vorausschauend zu planen.

Zur Steueroptimierung bieten sich mehrere Möglichkeiten: Investitionen in neue Technik, Bildung von Rücklagen, Nutzung von Sonderabschreibungen oder steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Mitarbeiter (z. B. Jobticket, betriebliche Altersvorsorge). Auch Leasing statt Kauf kann sinnvoll sein. Eine saubere Buchführung, korrekte Kalkulation und pünktliche Steuererklärungen verhindern unnötige Nachzahlungen. Größere Betriebe können prüfen, ob die Gründung einer GmbH steuerlich und haftungsrechtlich vorteilhaft ist. Eine individuelle Steuerberatung hilft, alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.

 

Diese FAQs wurden mit größter Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Für spezifische Fragen zu Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.