FAQ Arbeitgeber
Welche steuerlichen Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber?
Sie müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehalten, elektronisch anmelden und an das Finanzamt abführen.
Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren für Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber ruft elektronisch die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer ab. Änderungen (z. B. Steuerklasse) werden automatisch berücksichtigt.
Was gilt bei mehreren Lohnabrechnungen unter verschiedenen Personalnummern?
Die Lohnsteuer ist einheitlich für alle Bezüge eines Arbeitnehmers zu erheben – es darf nur ein Dienstverhältnis gerechnet werden.
Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen sind möglich?
Zuschüsse für Fahrtkarten, Gesundheitsleistungen oder Kinderbetreuung können steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Wie ist die Inflationsausgleichsprämie steuerlich zu behandeln?
Die Prämie ist steuerfrei, muss aber im Lohnkonto dokumentiert werden. Arbeitgeber tragen keine Prüfpflicht für Angemessenheit.
Was muss ich bei der Lohnsteuer-Anmeldung beachten?
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELSTER bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums.
Wann muss ich eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?
Am Jahresende oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer bereitstellen.
Was passiert bei Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer?
Sie als Arbeitgeber haften für fehlerhafte oder unterlassene Abführung. Das kann zu Nachforderungen, Zinsen oder Bußgeldern führen.
Wie werden Sonderzahlungen (Weihnachts- / Urlaubsgeld) besteuert?
Sonderzahlungen werden teilweise gesondert besteuert (z. B. nach dem sogenannten Jahressechstel-Verfahren).
Wie handhabe ich Änderungen bei Steuerklasse oder Freibeträgen während des Jahres?
Sie erhalten automatisch neue ELStAM und müssen Änderungen zeitnah berücksichtigen – z. B. bei Heirat oder Kinderfreibetrag.