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Pendlerpauschale Steuer 2025

Maximale Erstattung für Berufspendler

Als Berufspendler kennen Sie die tägliche Herausforderung: Der Weg zur Arbeit kostet nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Die Pendlerpauschale spielt dabei eine zentrale Rolle. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Pendlerpauschale für das Jahr 2024 und wie Sie diese optimal für sich nutzen können.

Die Pendlerpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ist eine wichtige steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Teil Ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Pendlerpauschale ermöglicht Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen
  • Ab 2024 galt ein erhöhter Satz von 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer
  • Unsere Experten helfen Ihnen, die Pendlerpauschale optimal zu nutzen und Ihre Steuerlast zu reduzieren

Aktuelle Regelungen zur Pendlerpauschale Steuer 2025

Für das Jahr 2025 gelten folgende Sätze bei der Pendlerpauschale:

  • Für die ersten 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke
  • Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke

Diese Erhöhung ab dem 21. Kilometer wurde eingeführt, um Fernpendler stärker zu entlasten. Beachten Sie: Es gibt eine jährliche Obergrenze von 4.500 Euro, es sei denn, Sie nutzen ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug.

 

Wie berechnet man die Pendlerpauschale Steuer?

Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt nach einem einfachen Prinzip:

1.Ermitteln Sie die kürzeste Strecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte.

2. Multiplizieren Sie diese Entfernung mit der Anzahl Ihrer tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.

3. Berechnen Sie den Pauschalbetrag anhand der oben genannten Sätze.

 

Beispiel: Bei einer Entfernung von 30 km und 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich folgende Rechnung:

  • Für die ersten 20 km: 20 x 0,30 € x 220 = 1.320 €
  • Für die restlichen 10 km: 10 x 0,38 € x 220 = 836 €

Gesamtsumme: 2.156 €

 

Dieser Betrag kann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Beachten Sie, dass Sie keine Belege für die tatsächlichen Kosten vorlegen müssen, aber die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung plausibel darlegen können sollten.

 

Besonderheiten und Fallstricke bei der Pendlerpauschale Steuer

1. Arbeitgeberzuschüsse: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Zuschüsse zu Ihren Fahrtkosten, müssen diese von der Pendlerpauschale abgezogen werden. Es zählt nur der Betrag, den Sie tatsächlich selbst tragen.

2. Homeoffice-Regelung: Wenn Sie teilweise im Homeoffice arbeiten, können Sie für diese Tage keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen greift hier die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr). Es ist wichtig, genau Buch zu führen, an welchen Tagen Sie wo gearbeitet haben.

3. Verschiedene Arbeitsorte: Die Pendlerpauschale gilt für Fahrten zur "ersten Tätigkeitsstätte", die Ihr Arbeitgeber festlegt. Bei wechselnden Einsatzorten können für Fahrten zu anderen Arbeitsorten ggf. Reisekosten geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten.

4. Mitfahrgelegenheiten: Auch wenn Sie in einer Fahrgemeinschaft mitfahren, können Sie die Pendlerpauschale in voller Höhe geltend machen. Der Fahrer kann zusätzlich noch die tatsächlichen Kosten absetzen.

 

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem aktuellen Stand. Wir empfehlen, sich regelmäßig über mögliche Aktualisierungen zu informieren oder unsere Experten zu konsultieren.

 

Steuerliche Auswirkungen der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale Steuer ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung Ihrer Steuerlast. Als Werbungskosten mindert sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer geringeren Einkommensteuerzahlung führt. Die tatsächliche Ersparnis hängt nicht nur von Ihrem individuellen Steuersatz ab, sondern auch von der Höhe Ihrer anderen Werbungskosten.

Beachten Sie: Die Pendlerpauschale ist Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, der für 2024 bei 1.230 € lag. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Pendlerpauschale zusätzlich steuermindernd aus.

 

Wichtig zu wissen: Ab 2024 gelten folgende Sätze bei der Pendlerpauschale Steuer:

  • Für die ersten 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke
  • Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke

Zudem gibt es eine jährliche Obergrenze von 4.500 Euro, es sei denn, Sie nutzen ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug.

 

Tipps zur Optimierung Ihrer Steuererklärung mit der Pendlerpauschale

  • Homeoffice-Regelung beachten: Wenn Sie teilweise im Homeoffice arbeiten, können Sie für diese Tage die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr) geltend machen. Diese Tage können nicht für die Pendlerpauschale berücksichtigt werden.
  • Zusätzliche Werbungskosten berücksichtigen: Neben der Pendlerpauschale können Sie weitere Werbungskosten geltend machen, wie z.B. Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Dies kann Ihre Steuerlast weiter reduzieren.
  • Alternative Verkehrsmittel prüfen: Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Eventuell können Sie durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Kosten sparen und trotzdem die volle Pauschale geltend machen.
  • Professionelle Hilfe nutzen: Die Steuergesetzgebung ist komplex und ändert sich häufig. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale Steuer auszuschöpfen.

 

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Pendlerpauschale und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Sie können einen Teil Ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

 

Wie hoch ist die Pendlerpauschale für 2025

Für 2025 gelten folgende Sätze:

  • Für die ersten 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke
  • Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke

 

Gibt es eine Obergrenze für die Pendlerpauschale?

Ja, es gibt eine jährliche Obergrenze von 4.500 Euro. Diese Grenze gilt jedoch nicht, wenn Sie ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug verwenden.

 

Wie berechne ich meine Pendlerpauschale?

Ermitteln Sie die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, multiplizieren Sie diese mit der Anzahl Ihrer Arbeitstage im Jahr und berechnen Sie den Pauschalbetrag anhand der geltenden Sätze.

 

Was passiert, wenn ich im Homeoffice arbeite?

Für Homeoffice-Tage können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen können Sie die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr) nutzen.

 

Kann ich die Pendlerpauschale auch nutzen, wenn ich in einer Fahrgemeinschaft mitfahre?

Ja, auch als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft können Sie die volle Pendlerpauschale geltend machen.

 

Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf meine Steuern aus?

Die Pendlerpauschale mindert als Werbungskosten Ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer geringeren Einkommensteuerzahlung führt. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und der Höhe Ihrer anderen Werbungskosten ab.

 

Muss ich Belege für meine Fahrtkosten aufbewahren?

Nein, Sie müssen keine Belege für die tatsächlichen Kosten vorlegen. Sie sollten jedoch die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung plausibel darlegen können.

 

Was passiert, wenn ich an verschiedenen Arbeitsorten tätig bin?

Die Pendlerpauschale gilt für Fahrten zur "ersten Tätigkeitsstätte", die Ihr Arbeitgeber festlegt. Bei Fahrten zu anderen Arbeitsorten können ggf. Reisekosten geltend gemacht werden.

 

Lohnt sich die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale für jeden?

Die Pendlerpauschale lohnt sich besonders, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024) übersteigen. Wir können Ihnen helfen, die für Sie optimale Strategie zu finden.

 

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