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Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten

Ein Leitfaden für Unternehmer

Die Übergabe eines Unternehmens ist einer der wichtigsten und gleichzeitig herausforderndsten Momente im Leben eines Unternehmers. Das über Jahre oder Jahrzehnte aufgebaute Lebenswerk soll in gute Hände übergeben werden - eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein will und viele Fragen aufwirft: Wer ist der geeignete Nachfolger? Wie kann die Übergabe steuerlich optimal gestaltet werden? Wie lässt sich der eigene Ruhestand absichern?

Ein Fachberater für Unternehmensnachfolge kann hier mit seiner Expertise unterstützend zur Seite stehen. Viele Unternehmer schieben diese Fragen lange vor sich her. Verständlich, denn die Regelung der Nachfolge ist nicht nur eine unternehmerische, sondern auch eine sehr persönliche Entscheidung, bei der viele Emotionen im Spiel sind.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die frühzeitige und professionelle Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend für die erfolgreiche Übergabe Ihres Lebenswerks und die optimale steuerliche Gestaltung. Idealerweise sollten Sie 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt mit der Planung beginnen.
  • Eine ganzheitliche Nachfolgeberatung berücksichtigt alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte sowie die persönlichen Bedürfnisse aller Beteiligten – von der Altersvorsorge des Übergebers bis zur fairen Regelung für weichende Erben. Dabei werden auch gesellschaftsrechtliche Regelungen und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
  • Mit zahlreich erfolgreich begleiteten Unternehmensnachfolgen verfügt ETL Schwägerl Duffner & Kollegen über die Expertise, Sie durch den gesamten Prozess zu führen – von der ersten Analyse bis zur notariellen Umsetzung.

Der optimale Zeitpunkt für die Nachfolgeplanung

Die Erfahrung erfolgreich begleiteten Unternehmensnachfolgen zeigt: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung. Idealerweise sollten Sie sich bereits 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt mit dem Thema beschäftigen. Nur so haben Sie ausreichend Zeit für:

  • Die sorgfältige Auswahl und schrittweise Einarbeitung des Nachfolgers
  • Die optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung der Übergabe
  • Die Entwicklung tragfähiger Lösungen für alle Beteiligten
  • Die Sicherstellung der eigenen Altersvorsorge
  • Die faire Berücksichtigung weichender Erben

 

Warum der Alleingang beim Unternehmensverkauf oft scheitert

Der Tunnelblick bei der Käufersuche

Es ist eine typische Situation: Ein Unternehmer möchte seinen Betrieb veräußern und konzentriert sich dabei auf zwei oder drei Interessenten aus seinem persönlichen Netzwerk. Was zunächst praktisch erscheint, erweist sich jedoch häufig als folgenschwerer Fehler. Die Erfahrung zeigt: Der ideale Käufer kommt oft von unerwarteter Seite – ein Potenzial, das beim eingeschränkten Blickwinkel unentdeckt bleibt.

 

Preisdruck entsteht nur durch echten Wettbewerb

Stellen Sie sich einen Hausverkauf vor, bei dem Sie nur mit einem einzigen Interessenten verhandeln. Die Wahrscheinlichkeit, den optimalen Preis zu erzielen, ist gering. Genauso verhält es sich beim Unternehmensverkauf: Erst durch mehrere qualifizierte Interessenten entsteht eine Dynamik, die den wahren Marktwert Ihres Unternehmens offenbart.

 

Die unterschätzte Bedeutung der Käuferbonität

Ein scheinbar attraktives Kaufangebot kann sich schnell als Luftschloss erweisen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers nicht gründlich geprüft wurde. Diese Prüfung erfordert nicht nur Expertise, sondern auch Zugang zu relevanten Informationen und Netzwerken.

 

 

Die Wertsteigerung beginnt vor dem Verkauf

Der optimale Zeitpunkt für die Verkaufsvorbereitung

Die Erfahrung erfolgreich begleiteten Unternehmensnachfolgen zeigt: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung. Idealerweise sollten Sie sich bereits 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt mit dem Thema beschäftigen. Nur so haben Sie ausreichend Zeit für:

  • Die sorgfältige Auswahl und schrittweise Einarbeitung des Nachfolgers
  • Die optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung der Übergabe
  • Die Entwicklung tragfähiger Lösungen für alle Beteiligten
  • Die Sicherstellung der eigenen Altersvorsorge
  • Die faire Berücksichtigung weichender Erben

 

Moderne Geschäftsmodelle als Werttreiber

Die Transformation traditioneller Verkaufsmodelle in innovative Subskriptionsansätze kann den Unternehmenswert deutlich steigern. Wiederkehrende Umsätze sind für Investoren gold wert und führen zu höheren Bewertungsmultiplikatoren.

 

Transparenz durch professionelles Controlling

Ein aussagekräftiges Berichtswesen ist das Fundament jeder Due Diligence. Klare Zahlen und nachvollziehbare Kennziffern schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern und beschleunigen den Verkaufsprozess.

 

Starke Führungsstrukturen als Verkaufsargument

Besonders für Familienunternehmen gilt: Eine kompetente zweite Führungsebene macht das Unternehmen für Investoren attraktiver. Sie garantiert Kontinuität und reduziert Abhängigkeiten vom bisherigen Inhaber.

 

Ganzheitliche Beratung für eine erfolgreiche Nachfolge

Bei ETL Schwägerl Duffner & Kollegen verstehen wir die Unternehmensnachfolge als ganzheitlichen Prozess. Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten berücksichtigt dabei alle relevanten Aspekte:

Rechtliche Gestaltung

  • Wahl der optimalen Übertragungsform (z.B. Verkauf, Schenkung, Vererbung)
  • Gesellschaftsrechtliche Regelungen (z.B. Anpassungen von Gesellschafterverträgen)
  • Erb- und pflichtteilsrechtliche Aspekte
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Arbeitsrechtliche Überlegungen (z.B. bestehende Arbeitsverträge)

 

Steuerliche Optimierung

  • Nutzung von Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
  • Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steuerliche Gestaltung der Altersvorsorge

 

Persönliche Absicherung

  • Entwicklung von Versorgungsregelungen
  • Absicherung des Ruhestands
  • Regelungen für den Krisenfall

 

Der Weg zur erfolgreichen Nachfolge

1. Analyse der Ausgangssituation

In einem ersten Schritt analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Situation:

  • Unternehmenswert und -struktur
  • Potenzielle Nachfolger
  • Persönliche Ziele und Wünsche
  • Zeitlicher Rahmen

 

2. Entwicklung des Nachfolgekonzepts

Auf Basis der Analyse erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Nachfolgekonzept:

  • Auswahl des optimalen Übertragungsmodells
  • Steuerliche Gestaltungsvorschläge
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Regelungen zur Absicherung aller Beteiligten

 

3. Schrittweise Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt nach einem klar strukturierten Plan:

  • Vorbereitung der notwendigen Dokumente
  • Abstimmung mit allen Beteiligten
  • Notarielle Beurkundung
  • Begleitung der Übergangsphase

 

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Idealerweise 5-10 Jahre vor der geplanten Übergabe. Dies gibt ausreichend Zeit für eine optimale Gestaltung und die schrittweise Einarbeitung des Nachfolgers. Die Erfahrung zeigt, dass besonders die emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekte der Übergabe Zeit brauchen, um zu reifen. Auch die Umsetzung steuerlicher Gestaltungen erfordert oft mehrjährige Fristen.

 

Welche Übertragungsmodelle gibt es?

Von der vollständigen Schenkung über die schrittweise Übertragung bis zum Verkauf - wir finden das für Sie optimale Modell unter Berücksichtigung aller steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Besonders bewährt hat sich dabei oft eine Kombination verschiedener Modelle, etwa die teilweise Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt kombiniert mit einem Verkauf der restlichen Anteile. Die Wahl des richtigen Modells hängt von vielen Faktoren ab, wie der Unternehmensbewertung, der familiären Situation und Ihren persönlichen Zielen. Dabei berücksichtigen wir auch gesellschaftsrechtliche Aspekte wie die Rechtsformwahl und deren Auswirkungen auf Haftung, Kapitalaufnahme und steuerliche Situation.

 

Wie kann ich meinen Ruhestand absichern?

Wir entwickeln mit Ihnen ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept, das Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter sicherstellt. Dies kann verschiedene Bausteine umfassen, wie beispielsweise Versorgungsrenten, Nießbrauchsrechte oder die Zurückbehaltung von Immobilien. Dabei berücksichtigen wir auch die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Vorsorgeoptionen und stimmen diese optimal auf Ihre persönliche Situation ab.

 

Wie können weichende Erben fair berücksichtigt werden?

Durch geschickte Gestaltung der Nachfolge und Nutzung verschiedener Ausgleichsmöglichkeiten sorgen wir für eine gerechte Lösung für alle Familienmitglieder. Dazu gehören etwa die Übertragung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen, die Einräumung von Ausgleichsansprüchen oder die Vereinbarung von Abfindungszahlungen. Wichtig ist dabei, die Regelungen so zu gestalten, dass die Liquidität des Unternehmens nicht gefährdet wird und gleichzeitig der Familienfrieden gewahrt bleibt. Beachten Sie, dass bei lebzeitigen Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können, die erst nach 10 Jahren vollständig abgeschmolzen sind.

 

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal nutzen können. Besonders wichtig sind dabei die Einhaltung der Behaltefristen und Lohnsummenregelungen. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es oft, durch geschickte Strukturierung erhebliche Steuereinsparungen zu erzielen. Dabei behalten wir auch mögliche zukünftige Gesetzesänderungen im Blick. Wir erläutern Ihnen detailliert die Regel- und Optionsverschonung sowie die Besonderheiten bei der Besteuerung von Betriebsvermögen.

 

Wie läuft die Einarbeitung des Nachfolgers optimal ab?

Ein strukturierter Einarbeitungsplan ist der Schlüssel zum Erfolg. Dieser sollte schrittweise die Übertragung von Verantwortung und Entscheidungskompetenzen vorsehen. Wichtig ist dabei die klare Kommunikation gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines passgenauen Einarbeitungskonzepts und begleiten Sie durch die Übergangsphase.

 

Was passiert mit bestehenden Verträgen bei der Übergabe?

Die Übertragung bestehender Verträge erfordert sorgfältige Planung. Wichtig ist die frühzeitige Prüfung von Änderungsklauseln und gegebenenfalls die Einholung von Zustimmungen der Vertragspartner. Wir analysieren Ihre Vertragssituation und entwickeln eine Strategie für die reibungslose Überleitung auf den Nachfolger. Beachten Sie, dass gemäß § 613a BGB alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Unternehmensnachfolger übergehen. Diese Arbeitsverhältnisse sind weder durch den Verkäufer noch durch den Käufer aufgrund des Betriebsübergangs kündbar.

 

Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?

Die Bewertung erfolgt nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens. Dabei fließen sowohl hard facts wie Umsatz und Ertrag als auch soft facts wie Marktposition und Zukunftsperspektiven ein. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung eines realistischen Unternehmenswertes, der als Basis für die weitere Nachfolgeplanung dient.

 

Welche Rolle spielen Banken bei der Nachfolge?

Banken sind wichtige Partner im Nachfolgeprozess, besonders wenn der Nachfolger Teile des Kaufpreises finanzieren muss. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und der Entwicklung eines überzeugenden Finanzierungskonzepts. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Finanzierungsstruktur die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nicht behindert.

 

Wie kann die Nachfolge rechtlich abgesichert werden?

Eine rechtssichere Gestaltung umfasst verschiedene Vereinbarungen wie Übertragungsverträge, Gesellschaftsverträge und gegebenenfalls familienrechtliche Regelungen. Besonders wichtig sind dabei klare Regelungen für mögliche Konfliktfälle. Wir entwickeln mit Ihnen ein rechtliches Gesamtkonzept, das Ihre Interessen und die aller Beteiligten optimal absichert. Dabei berücksichtigen wir auch Haftungsfragen, insbesondere die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 Abs. 1 HGB und die Möglichkeit des Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB. Zudem empfehlen wir die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für den Übergeber, die zum Schutz des neuen Eigentümers für maximal zwei Jahre vertraglich festgelegt werden kann.

 

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